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Landesprogramm „Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" 2025-2029, 3. Förderperiode

Das neue Landesprogramm startet zum 1. Juli 2025.

Wichtige Hinweise:

Die Interessenbekundungen müssen bis zum 25.04.2025 beim HMdI eingehen (elektronischer und postalischer Eingang erforderlich). Bitte beachten Sie zudem, dass die Antragssumme für das Jahr 2025 die Hälfte der Summe des Förderaufrufs nicht überschreiten darf.

Die dritte Förderperiode des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ will einen Beitrag leisten, um die Demokratie und den demokratischen Grundkonsens in Hessen zu erhalten, diesen gegen Verfassungsfeinde zu verteidigen und damit beständig weiter zu festigen. Das Landesprogramm baut auf den Erfahrungen früherer Förderperioden im Bund und im Land sowie auf bereits etablierten Netzwerken zwischen Staat und Zivilgesellschaft in der Demokratieförderung und Extremismusprävention auf. Die Inhalte des Landesprogramms wurden auf Basis zahlreicher Fachgespräche mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von staatlichen Stellen (Ressorts, Sicherheitsbehörden) erarbeitet, um in den kommenden Jahren Antworten auf die sich stellenden Herausforderungen durch extremistische Bestrebungen zu geben sowie Betroffenen und Opfern von Extremismus und Hass Unterstützung und Beratung ermöglichen zu können. 

Ziele des Landesprogramms

Kern des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ ist die Aktivierung und Stärkung einer breiten demokratischen Basis und ein Zurückdrängen verfassungsfeindlicher Bestrebungen bzw. der Politisch motivierten Kriminalität (PMK), d. h. insbesondere von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Extremismus mit Auslandsbezug, verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates sowie „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“. Hierzu gehört auch die präventive phänomenübergreifende Bekämpfung des Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus sowie anderer Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF), beispielsweise Queerfeindlichkeit, Antifeminismus und Muslimfeindlichkeit. Die Stärkung von Demokratie in den unterschiedlichen Handlungsfeldern ist eine weitere zentrale Zielstellung.

Dieses Ziel lässt sich in fünf Teilziele aufschlüsseln, die durch das Landesprogramm in der dritten Förderperiode intensiv und offensiv verfolgt werden sollen:

Säule A: Stärkung der Regelstrukturen: In vielen hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten existieren neben Partnerschaften für Demokratie (PfD) sogenannte Fachstellen für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT). Diese DEXT-Fachstellen kennen die örtlichen Bedarfe, vernetzen relevante Akteurinnen und Akteure der Extremismusprävention in allen Phänomenbereichen vor Ort, koordinieren Fort- und Weiterbildungen und sind Anlaufstelle für Verweisberatungen im Kontext Radikalisierung und Extremismus. Durch die Säule A soll die Arbeit der DEXT-Fachstellen erfolgreich fortgeführt werden. Die Arbeit der im Wesentlichen aus Bundesmitteln geförderten Partnerschaften für Demokratie soll weiterhin kofinanziert werden. 

Säule B: Prävention, Intervention & Opferschutz: Landesweite Beratungsangebote: Beratungsangebote im Kontext Demokratiefeindlichkeit, Rechtsextremismus, Islamismus, Extremismus mit Auslandsbezug und bei interreligiösen bzw. interkulturellen Konflikten werden seit vielen Jahren gefördert. Durch die Säule B sollen die Angebote bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Neue Beratungsstrukturen sollen im Bereich Linksextremismus aufgebaut werden. 

Säule C: Demokratieförderung: Landesweite Angebote: Zur Stärkung demokratischen Handelns sowie zur aktiven Begegnung demokratie- und menschenfeindlicher Einstellungen sind vielfältige Maßnahmen der Demokratieförderung notwendig. Gefördert werden sollen durch die Säule C daher Projekte zur allgemeinen Demokratieförderung und zur politischen Bildung sowie Projekte, die Fortbildungsmaßnahmen oder Informationsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z. B. Lehrerinnen und Lehrer) in Hessen anbieten, insbesondere zum Erkennen und zum Umgang mit Radikalisierung. Viele Menschen verbringen täglich Zeit im Internet und den sozialen Medien. Mitunter stoßen sie dabei auf extremistisches Gedankengut, auf gezielt hergestellte Falschinformationen („Fake News“), auf Hassrede („Hate Speech“) und ähnliches. Daher sollen durch die Säule C auch Maßnahmen der Demokratiestärkung und gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen für alle Altersgruppen im digitalen Raum ausgebaut und gestärkt werden, beispielsweise durch den Aufbau von Medienkompetenz und die Durchführung von Dialogprojekten zu aktuellen gesellschaftlichen Themen. Ziel ist es, zum sachlichen Diskurs zu animieren und Demokratie „sichtbar“ zu machen. Gegebenenfalls können die Projekte auch Technologien der Künstlichen Intelligenz einbinden.

Säule D: Förderung von Vielfalt und Integration: Konflikte sind in einer pluralistischen Gesellschaft normal und für den Fortbestand des Gemeinwesens erforderlich. Sie können reinigend wirken und Spaltungen verhindern, wenn sie gewaltfrei und konstruktiv ausgetragen werden. Durch die Säule D sollen der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Vielfalt und Integration gestärkt werden, indem in verschiedenen raumbezogenen Kontexten (z. B. im Gemeinwesen, in Schulen, in Vereinen, am Arbeitsplatz) demokratische Werte, Menschenrechte, Kinderrechte etc. vermittelt und anlassbezogen etwaige feindselige Einstellungen vor dem Hintergrund einer angenommenen Ungleichwertigkeit zwischen Menschen unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Herkunft aufgelöst werden (z. B. Antiziganismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus, Muslimfeindlichkeit, Rassismus). Zudem soll die Säule D Hilfestellungen zur Bearbeitung von Konflikten ermöglichen (z. B. im Umgang mit Hassrede, im Kontext des Klimawandels, im interreligiösen und interkulturellen Dialog). Die Projekte sollen regional oder überregional wirken.

Säule E: Bekämpfung von Antisemitismus: Maßnahmen der Antisemitismusprävention und der Aufklärung sowie der Sensibilisierung der Gesellschaft für Erscheinungsformen des Antisemitismus werden in Hessen seit vielen Jahren gefördert. Seit dem 7. Oktober 2023, als die Terrororganisation Hamas auf israelisches Gebiet eindrang und ein Massaker an Israelis und Besuchern des Landes verübte sowie Israelis entführte, verzeichnet die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) auch in Hessen einen massiven Anstieg antisemitischer Vorfälle. Durch die Säule E soll eine landesweite Meldestelle und eine psychosoziale Beratungsstelle sowie unter anderem antisemitismuskritische Bildungsarbeit gefördert und jüdisches Leben in Hessen sichtbarer gemacht werden. Hierzu gehören Maßnahmen zur Aufklärung über Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft, an Universitäten bzw. Hochschulen, an Schulen sowie in den Bereichen der Kunst, der Medien und der Kultur.

Zentrales Mittel, um die vorgenannten Ziele zu erreichen, ist die finanzielle Förderung von Projekten und Maßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Träger in Hessen, die im Sinne der Förderrichtlinie tätig werden und einen innovativen Ansatz verfolgen. Die geförderten Träger sollen grundsätzlich vernetzt agieren, um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik zu verbessern. 

 

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