Auf absehbare Zeit können aufgrund der Pandemie-Lage Workshops und sonstige Präsenzveranstaltungen z.B. an Schulen häufig nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, innovative Alternativangebote im digitalen Raum zur Förderung von Demokratie und zur Prävention von Antisemitismus anzubieten.
Die gesellschaftliche Kommunikation wird heute in erheblichem Umfang von digitalen Medien geprägt. Gleichzeitig entwickeln sich technische Mittel rasant weiter, die digitale Formen der Darstellung von Lebenswelten, des Erinnerns sowie der Vermittlung von Geschichte und historischem Wissen ermöglichen. Zugleich entstehen finanzielle Spielräume, da voraussichtlich einige Träger im Jahr 2021 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe (oder gar nicht) abrufen können. Die nach derzeitigem Stand vorhersehbaren freien Mittel sollen daher im Rahmen dieses Förderaufrufs für alternative digitale Beratungsangebote im Jahr 2021 einmalig zur Verfügung gestellt werden.
Förderung von zwei Projekten mit jeweils maximal 50.000 Euro
- Bewahrung lebensgeschichtlicher Erinnerungen (Vermittlung von Lebenserinnerungen von Überlebenden des Holocaust als digitales Angebot): Das Angebot soll die individuelle Perspektive von Überlebenden des Holocaust durch den Einsatz digitaler Angebote zugänglich machen (z.B. digital-interaktive Formate - Zeitzeugengespräche, Zeitzeugeninterviews, Videos mit Berichten von/über Zeitzeugen). Eingesetzt werden soll das Angebot gleichermaßen in der (außer)schulischen wie in der Erwachsenenbildung. Eine pädagogische Begleitung/Anbindung (zur angemessenen Vor- und Nachbereitung und zur Vermeidung von Manipulationen der Dokumente) werden als erforderlich angesehen.
- Vermittlung jüdischen Lebens (Erstellung eines Angebots, das jüdisches Leben in der Gegenwart vermittelt): Wünschenswert ist, dass das Format das Ausleben der jüdischen Religion sowie alltägliche jüdische Traditionen und Bräuche (durch bspw. Kurzfilme und Interviewsequenzen) beschreibt und dabei z.B. auch auf eine digitale Führung durch eine Synagoge zurückgreift.
Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 15. November 2020 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.