Abgeschlossene Förderaufrufe

Seit Beginn der zweiten Förderperiode des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ (2020-2024) wurden in nahezu jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt und jeder Sonderstatus-Stadt so genannte Fachstellen für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT) eingerichtet. Die DEXT-Fachstellen sind auf lokaler und regionaler Ebene Ansprechpartner zu allen Phänomenbereichen des Extremismus, wobei sich die Schwerpunkte der Arbeit an den örtlichen Bedarfen orientieren.

Die Einrichtung der DEXT-Fachstellen in den Landkreisen und Städten basiert auf der fachlichen Einschätzung, dass in Hessen ein nachweislich erhöhter Handlungsbedarf vor dem Hintergrund der Bedrohungslage durch insbesondere Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und Extremismus mit Auslandsbezug sowie des Antisemitismus existiert.

Darüber hinaus gibt es derzeit verstärkt Hinweise auf regionalspezifische Bedarfe, extremistischen Szene-Treffpunkten entgegenzuwirken. Diese Szene-Treffpunkte werden beispielsweise für einschlägige Musikveranstaltungen genutzt, um Jugendliche und junge Erwachsene für die Szene anzuwerben.
Um diesen Szene-Treffpunkten ein herausragendes Gegengewicht zu verleihen, sollen im Rahmen zweier Modellprojekte „Orte der Demokratie“ in örtlicher Nähe zu diesen Treffpunkten entwickelt und geschaffen werden. An diesen Orten könnten beispielsweise Veranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen sowie Kommunikations- und Erlebnisforen für Bürgerinnen und Bürger stattfinden und somit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung einer demokratischen Streit- bzw. Debattenkultur leisten. Diese geradezu gegensätzliche Sinnstiftung szenebekannter Treffpunkte wäre einzigartig.

Antragsfrist

Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 15. Juli 2023 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Um aktuellen Entwicklungen in den Phänomenbereichen des Extremismus Rechnung zu tragen und zielgerichtete Antworten auf sich neu stellende Herausforderungen finden zu können, wurde seitens des im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) angesiedelten Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) auf Basis von Gesprächen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von staatlichen Stellen der vorliegende Förderaufruf für das Jahr 2022 erarbeitet.

Es stehen im Rahmen dieses Förderaufrufs insgesamt bis zu 150.000 € für die Projektförderung im Jahr 2022 zur Verfügung.

L1: Medienprojekt „Jüdisches Leben heute“
Durch das Medienprojekt soll jüdisches Leben hessenweit sichtbar gemacht und zugleich ein Beitrag gegen israelbezogenen Antisemitismus geleistet werden. Insbesondere soll das Projekt dazu beitragen, dem Antisemitismus in Teiles des globalen Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbetriebs, aber auch z.B. der antisemitischen BDS-Kampagne, ein realistisches Bild von jüdischem Leben in Deutschland entgegenzustellen und so einen Beitrag zur Prävention von Antisemitismus leisten. Idealerweise kann das Medienprojekt auch zur Thematisierung des Nahost-Konflikts im Unterricht genutzt werden.

L2: Dialog- und Begegnungsprojekt „Jüdisches Leben“
Durch das Dialogprojekt sollen regional oder überregional Begegnungsformate zu jüdischem Leben beispielsweise zwischen muslimischen und jüdischen Heranwachsenden in sozialen Brennpunkten realisiert werden. Hierbei sollen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit abgebaut sowie Toleranz und Offenheit im interkulturellen und interreligiösen Kontext gestärkt werden.

L3: Forschungsprojekt „Drei Polizisten im Widerstand gegen den Nationalsozialismus – Lehren aus der Geschichte“
Im Polizeipräsidium Frankfurt am Main sind die drei großen Mehrzweckräume nach Polizisten benannt, die während des Nationalsozialismus unter Lebensgefahr Widerstand gegen das Regime geleistet haben und mit ihrem mutigen Handeln Vorbilder für eine integre, menschliche und demokratische Polizei darstellen. Das Forschungsprojekt soll der Frage nachgehen, was Polizistinnen und Polizisten heute von den drei Namensgebern Ferdinand Mührdel, Otto Kaspar und Christian Fries lernen können.

L4: Projekt „Selbstbestimmte Mädchen und junge Frauen“
Konfrontative Religionsbekundungen betreffen insbesondere junge muslimische Menschen, etwa dann, wenn sie unter Druck gesetzt werden, jemanden gegen ihren Willen zu heiraten oder ein Kopftuch anzulegen. Durch das regionale Projekt soll ein konzeptionell hinterlegtes kultursensibles Gegenangebot unterbreitet werden, dass insbesondere Mädchen und jungen Frauen durch Freizeitangebote (z.B. Sportkurse, Filmprojekte, Workshops etc.) einen Zugang zu einem selbstbestimmten Ich ermöglichen bzw. erleichtern und die Resilienz gegenüber konfrontativer Religionsbekundung erhöhen soll.

Antragsfrist
Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen ist am 7. Juni 2022 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie haben sich Verschwörungserzählungen gehäuft und sind in der Öffentlichkeit allgegenwärtig. Sie existieren in nahezu allen Phänomenen des Extremismus und beeinflussen das tägliche Leben und das gesellschaftliche Miteinander. Verschwörungserzählungen schüren Unsicherheiten und Ängste innerhalb der Bevölkerung, nehmen negativen Einfluss auf die Meinungsbildung und diskriminieren mitunter durch die Verwendung antisemitischer Stereotype jüdisches Leben in Deutschland.

Gerade in jüngster Zeit verbreiten sich Falsch- und Desinformationen insbesondere im weltweiten Netz sowie den sozialen Medien. Auch sie nehmen Einfluss auf die Meinungsbildung, polarisieren gesellschaftliche Debatten und unterwandern demokratische Gesellschaften.

Zur Bekämpfung extremistischer Bestrebungen und zur Stärkung der Radikalisierungsprävention wurde in Hessen ein Präventionsnetzwerk gegen Verschwörungserzählungen und Desinformation gegründet. Das Präventionsnetzwerk trifft sich regelmäßig, um neue Möglichkeiten der Prävention gegen Verschwörungserzählungen und Desinformationen zu identifizieren und die diesbezüglichen Angebote der Träger des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ entsprechend anzupassen.

Ein wesentliches Instrument des Präventionsnetzwerks soll ein Informations- und Kommunikationsportal zum Thema „Verschwörungserzählungen und Desinformation“ sein.

Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 30. April 2022 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Die Sicherheit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität und somit ein hohes gesellschaftliches Gut. Grundsätzlich umfasst der öffentliche Raum viele unterschiedliche Facetten; in diesem Kontext steht er für städtische Lebensräume wie Straßen, Plätze oder auch Grünanlagen.

Insbesondere Straftaten mit terroristischem Hintergrund, wie es beispielsweise sogenannte Überfahrtaten mit mehrspurigen Fahrzeugen sein können, zeigen deutlich die große Verletzlichkeit eines öffentlichen Raums. Ist dieser Raum in seinen Grundzügen jedoch widerstandsfähig ausgestaltet, kommt er als Tatort weniger in Betracht. Die Gestaltung eines Raumes kann also Tatgelegenheiten verhindern bzw. abschwächen und die sich dort aufhaltenden Menschen schützen. Vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus kommt der Sicherung von Menschenansammlungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine große Bedeutung zu, da sie im Sinne der Prävention und im Rahmen der Aufklärung einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Die Ziele des Förderaufrufs sind die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Rahmen der Prävention durch den Ausbau der Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum und die damit einhergehende Erhöhung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger. Dabei geht es generell darum, Straftaten verhindern zu können. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ vom 15.07.2019.

Hierzu erfolgt eine finanzielle Förderung von Schutzelementen gegen Fahrzeugattacken/Überfahrtaten. Die im Rahmen des Förderaufrufs für die Jahre 2021/2022 seitens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel dienen der Beschaffung von Zufahrtssperren zur Sicherung von Menschenansammlungen (z. B. während Volksfesten) auf öffentlichen Wegen/Plätzen vor Fahrzeugattacken/Überfahrtaten.

Verwaltet werden die Mittel über das Landesprogramm „Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“. Der Förderaufruf für die Jahre 2021 und 2022 umfasst die Förderung von bis zu fünf Projekten mit jeweils bis zu 100.000 Euro. Anträge können durch hessische Städte und Gemeinden sowie durch Kommunenverbünde gestellt werden.

Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 31. Mai 2021 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Auf absehbare Zeit können aufgrund der Pandemie-Lage Workshops und sonstige Präsenzveranstaltungen z.B. an Schulen häufig nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, innovative Alternativangebote im digitalen Raum zur Förderung von Demokratie und zur Prävention von Antisemitismus anzubieten.

Die gesellschaftliche Kommunikation wird heute in erheblichem Umfang von digitalen Medien geprägt. Gleichzeitig entwickeln sich technische Mittel rasant weiter, die digitale Formen der Darstellung von Lebenswelten, des Erinnerns sowie der Vermittlung von Geschichte und historischem Wissen ermöglichen. Zugleich entstehen finanzielle Spielräume, da voraussichtlich einige Träger im Jahr 2021 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe (oder gar nicht) abrufen können. Die nach derzeitigem Stand vorhersehbaren freien Mittel sollen daher im Rahmen dieses Förderaufrufs für alternative digitale Beratungsangebote im Jahr 2021 einmalig zur Verfügung gestellt werden.

Förderung von zwei Projekten mit jeweils maximal 50.000 Euro

  1. Bewahrung lebensgeschichtlicher Erinnerungen (Vermittlung von Lebenserinnerungen von Überlebenden des Holocaust als digitales Angebot):Das Angebot soll die individuelle Perspektive von Überlebenden des Holocaust durch den Einsatz digitaler Angebote zugänglich machen (z.B. digital-interaktive Formate - Zeitzeugengespräche, Zeitzeugeninterviews, Videos mit Berichten von/über Zeitzeugen). Eingesetzt werden soll das Angebot gleichermaßen in der (außer)schulischen wie in der Erwachsenenbildung. Eine pädagogische Begleitung/Anbindung (zur angemessenen Vor- und Nachbereitung und zur Vermeidung von Manipulationen der Dokumente) werden als erforderlich angesehen.
  2. Vermittlung jüdischen Lebens (Erstellung eines Angebots, das jüdisches Leben in der Gegenwart vermittelt):Wünschenswert ist, dass das Format das Ausleben der jüdischen Religion sowie alltägliche jüdische Traditionen und Bräuche (durch bspw. Kurzfilme und Interviewsequenzen) beschreibt und dabei z.B. auch auf eine digitale Führung durch eine Synagoge zurückgreift.

Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 15. November 2020 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Auf absehbare Zeit können aufgrund der Pandemie-Lage Workshops und sonstige Präsenzveranstaltungen z. B. an Schulen häufig nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, innovative Alternativangebote im digitalen Raum zur Förderung von Demokratie und zur Prävention von Extremismus anzubieten. Zugleich entstehen finanzielle Spielräume, da voraussichtlich einige Träger im Jahr 2021 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe (oder gar nicht) abrufen können. Die nach derzeitigem Stand vorhersehbaren freien Mittel sollen daher im Rahmen dieses Förderaufrufs für alternative digitale Beratungsangebote im Jahr 2021 einmalig zur Verfügung gestellt werden.

Förderung von drei Projekten mit jeweils maximal 50.000 €

  1. Thema Rassismus: Erstellung eines digitalen Angebots zur Erklärung von Rassismus in Geschichte und Gegenwart. Das Angebot soll auch konstruktiv-kritisch die aktuellen Debatten begleiten, zu einem interaktiven Austausch einladen und somit zu einer Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders beitragen.
  2. Thema Debattenkultur/Meinungsfreiheit: Erstellung eines digitalen Angebots, das es Interessierten ermöglicht, ihre Meinungen und Standpunkte zu (gesellschafts-)politischen Fragestellungen ergebnisoffen mit fachlichen Experten diskutieren zu können. Darin soll die Vielfalt von demokratischen Debatten und Meinungsfreiheit zum Ausdruck kommen. Denkbar ist, dass sich das Angebot vornehmlich an Schülerinnen und Schüler richtet, die das Angebot entweder gemeinschaftlich als Klasse während der Schulzeit oder auch einzeln in der Freizeit nutzen können.
  3. Thema Verschwörungstheorien: Entwicklung einer digitalen Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit (extremistischen) Verschwörungstheorien (mit der Möglichkeit, Erfahrungen digital bzw. online auszutauschen).

Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 18. September 2020 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Das „Sonderförderprogramm Hanau 2020" umfasst insgesamt 600.000 Euro aus Landesmitteln, die in den Jahren 2020 bis 2022 für die Arbeit mit Betroffenen des Anschlags vom 19. Februar 2020 in Hanau zur Verfügung gestellt werden.
Gefördert werden soll beispielsweise eine Anlaufstelle für die Angehörigen, Freunde und weitere Betroffene des Anschlags vom 19. Februar 2020. Ermöglicht werden sollen auch Maßnahmen für betroffene Eltern und Kinder, wobei ein Fokus auf der Selbststärkung und einem Wieder-Ankommen im Alltag – aber auch auf Gruppenangeboten zum Thema Trauma bzw. Trauer und Angst liegen soll. Darüber hinaus können die Mittel für andere Formen der Angehörigenarbeit, der psychosozialen Beratung und emotionalen Stabilisierung, Gedenkveranstaltungen etc. verwendet werden. Durch die Projekte soll insbesondere auch das Sicherheitsgefühl in der Stadt Hanau gestärkt werden.

Das „Sonderförderprogramm Hanau 2020“ ist Teil des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“. Der Förderaufruf für das Jahr 2020 umfasst die Förderung von bis zu drei Projekten mit jeweils bis zu 50.000 Euro. Die Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 2. September 2020 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

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